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AGB

1. Anwendungsbereich
Die Dienstleistungen der Velovermietung werden von der Firma swissrent group AG in Landquart – nachfolgend Vermieterin genannt, die Eigentümerin der Mietvelos ist. Die Allgemeinen Mietbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil des Mietvertrages. Bei dessen Unterzeichnung bestätigt der Mieter, diese Mietbedingungen gelesen zu haben und sie bedingungslos zu akzeptieren:

2. Vertragsverhältnisse
Der Vertrag wird zwischen der Vermieterin swissrent group AG und dem Kunden geschlossen.

3. Fahrzeugübernahme

3.1 Fahrzeugübernahme
Der Mieter übernimmt das Mietfahrzeug in betriebssicherem und sauberem Zustand. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietfahrzeug vor Fahrtantritt auf erkennbare Schäden zu überprüfen und die Funktionsfähigkeit der Bremsen und der Schaltung zu testen. Beanstandungen seitens des Mieters müssen der Vermieterin respektive dem Vermittler bei der Fahrzeugübergabe gemeldet werden. Der Mieter hat sich mit einem offiziellen Dokument auszuweisen (Personalausweis, Identitätskarte, GA, ½-Tax-Abo, Führerschein).

3.2 Fahrzeugnutzung und Einschränkung
Der Mieter verpflichtet sich, das Strassenverkehrsgesetz einzuhalten und das Mietfahrzeug sowie allfälliges Zubehör sachgemäss und sorgfältig zu nutzen. Nicht zulässig ist das Fahren eines Mietfahrzeugs in einem Zustand mit verminderter Reaktionsfähigkeit, verursacht insbesondere durch Alkohol, Medikamente, Drogen, Übermüdung oder Erkrankung.

Der Mieter ist verantwortlich für alle Schäden, welche sich aus Nachlässigkeit oder unsachgemässem Gebrauch des Mietobjekts an demselben oder aber an Drittobjekten ergeben. Nicht zulässig ist jegliche Zweckentfremdung der Fahrzeuge, der Transport einer oder mehrere zusätzlichen Personen auf dem Gepäckträger sowie das Überfahren von Hindernissen, bei denen das Fahrzeug offensichtlich einen Schaden erleiden kann. Die Nutzung der Mietgeräte zu Rennzwecken ist untersagt.

3.3 Fahrzeugrückgabe
Der Mieter ist verpflichtet, das Mietfahrzeug vor Ablauf der im Mietvertrag angegebenen Mietzeit der Vermieterin an der im Mietvertrag angegebenen Rückgabestelle, während deren Öffnungszeiten zurückzugeben. Der Mietpreis für zu spät zurückgegebene oder falsch abgestellte Mietobjekte, sowie die daraus entstandenen Folgekosten werden vom Mieter eingefordert. Das Fahrzeug, sowie sämtliches zusätzlich gemietetes oder von der Vermieterin zur Verfügung gestelltes Zubehör wie Ladegeräte, Kindersitze, Schlüssel, Velohelme etc. müssen der Vermieterin bei der Fahrzeugrückgabe vollständig und in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden. Verlust oder Beschädigung wird dem Mieter in Rechnung gestellt.

4. Verlängerung der Mietdauer
Eine Verlängerung des Mietverhältnisses ist nur mit der Zustimmung der Vermieterin (swissrent group AG) vor Beendigung des laufenden Mietverhältnisses möglich. Die Vermieterin kann ohne Angaben von Gründen die Verlängerung verweigern. Der Mietpreis wird neu berechnet, der Aufpreis ist spätestens bei der Fahrzeugrückgabe zu entrichten.

5. Mindestalter des Mieters

5.1 Gesetzliche Bestimmung E-Bike
Das Mindestalter für Lenker eines E-Bikes mit einer Unterstützung bis max. 25 km/h ist von Gesetzes wegen 16 Jahre. (Art. 5 Abs. 2 Bst. d VZV und Art. 6 Abs. 1 Bst. f VZV). Zwischen 14 und 16 Jahren ist ein Führerausweis der Kategorie M erforderlich (Art. 3 Abs. 3 VZV).

6. Leistungen und Preise
Es gelten die Preise der bei der Anmietung jeweils gültigen und im Prospekt der Vermieterin veröffentlichten Preisliste inklusive der darin enthaltenen Rabattbestimmungen. Druckfehler vorbehalten. Rabatte werden nur auf Vorzeigen des entsprechenden Ausweises gewährt.

7. Annullation / Abbruch
Eine Annullierung ist swissrent vor Mietantritt entweder telefonisch oder schriftlich per E-Mail bis spätestens 24 Stunden im Voraus mitzuteilen (info@swissrent.com).
Der Mieter hat die Möglichkeit, eine 5% Annullationsgarantie abzuschliessen. Die Annullationsgarantie von 5% wird im Fall einer Annullation nicht zurückerstattet. Sofern keine Annullationsgarantie abgeschlossen wurde, wird dem Mieter im Fall einer Annullation eine Umtriebsgebühr von 10% des Zwischentotals der Onlinebuchung verrechnet.
Die Differenz wird bei beiden Varianten mittels Vergütung zugunsten der Kreditkarte/Postcard des Mieters rückerstattet, sofern die Annullation bis spätestens 24 Stunden im Voraus erfolgt. Erfolgt eine Annullation nach diesem Zeitpunkt oder holt der Mieter die Mietgegenstände zum vereinbarten Zeitpunkt nicht ab, wird der volle Mietpreis belastet.

8. Haftung und Versicherung

8.1 Unfall- sowie Sach- und Haftpflichtversicherung
Die Versicherung ist Sache des Mieters. Der Mieter bestätigt mit dem Abschluss des Mietvertrages, über eine Haftpflichtversicherung und damit eine ausreichende Abdeckung der Risiken zu verfügen, die eine Fahrt mit dem Velo oder E-Bike mit sich bringen. Die Haftung erstreckt sich auch auf Schadenskosten wie Sachverständigenkosten, Wertminderung, Reparatur- oder Mietausfallkosten.

8.2 Schäden, Diebstahl und Verlust
Der Mieter hat die Pflicht, dem Vermieter aufgetretene Schäden und Verluste anzuzeigen. Der Mieter haftet für alle dem Mietobjekt und seinem Zubehör während der Mietdauer zugefügten Beschädigungen aus Sturz, Vandalismus, Elementareinwirkungen, Manipulation, Einwirkungen aus dem Transport sowie dessen unsachgemässem oder zweckfremden Einsatz. (Dazu gehört auch ein Platten durch Glasscherben). Die Kosten für kleinere Schäden und Materialverlust werden dem Kunden gemäss der offiziellen Preisliste von swisrent group AG direkt von der Vermietstelle verrechnet.
Bei Diebstahl oder Verlust des Mietobjekts oder des Zubehörs während der Mietdauer haftet der Mieter. Das Fahrzeug ist grundsätzlich immer zu sichern. Der Verlust wird dem Mieter zum Ersatzwert in Rechnung gestellt. Übergibt der Mieter das Fahrzeug an Dritte, so haftet er grundsätzlich für Schäden und Folgeschäden, die an dem Fahrzeug durch Dritte verursacht werden.

8.3 Unfälle
Unfälle und Stürze mit Sachschaden sind in jedem Fall der swissrent group AG umgehend zu melden. Kommen Personen zu Schaden und/oder entsteht Sachschaden an Dritten oder ist ein Dritter als möglicher (Mit-)Verursacher beteiligt, ist umgehend die Polizei einzuschalten und ein Unfallprotokoll auszufüllen. Eine Kopie davon ist an swissrent group AG zu senden.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Haftung der Anbieterin
Die Vermieterin übernimmt keinerlei Verantwortung und schliesst jede Haftung aus für Schäden, die der Kunde aus der Abwicklung dieses Vertrages erleidet, es sei denn, der Anbieterin kann Vorsätzlichkeit oder Grobfahrlässigkeit nachgewiesen werden.

Die Haftung der Vermieterin für indirekte Schäden, Folgeschäden, Drittschäden und entgangenen Gewinn ist generell ausgeschlossen.

9.2 Haftung des Kunden
Der Kunde haftet in erster Linie gemäss den in diesen AGB enthaltenen Vorschriften und subsidiär nach den gesetzlichen Regeln, wenn er das Mietfahrzeug beschädigt, nicht ordentlich zurückgibt oder entwendet oder seine Pflichten aus den AGB verletzt hat. Die Haftung des Kunden erstreckt sich auch auf die Schadennebenkosten wie z.B. Sachverständigenkosten, Reparaturkosten oder Nutzungsausfall.

9.3 Versicherung
Die Versicherung (Unfall und Sach- & Privathaftpflicht) ist Sache des Kunden.

9.4 Rechtswahl und Gerichtsstand
Auf diese Allgemeinen Buchungsbedingungen ist schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Landquart. swissrent group AG behält sich das Recht vor, den Mieter an dessen Sitz oder Wohnsitz oder vor jedem anderen zuständigen Gericht oder jeder anderen zuständigen Behörde zu belangen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
swissrent group AG
Bahnhofstrasse 56
7302 Landquart

Tel. +41 (0)81 544 05 06
info@swissrent.com

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